Sexualstrafrecht

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Strafverteidiger Sexualstrafrecht

Strafverteidiger Sexualstrafrecht

Vergewaltigung sexueller Missbrauch

Vergewaltigung ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das in den meisten Rechtssystemen als sexuelle Nötigung definiert wird. In Deutschland ist Vergewaltigung gemäß § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Der Tatbestand umfasst das Eindringen in den Körper einer Person gegen ihren Willen, wobei Gewalt, Drohung oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage eine Rolle spielen können.

Wesentlich ist, dass die Tat gegen den Willen des Opfers erfolgt. Der Gesetzgeber hat den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als zentralen Aspekt hervorgehoben. Die Strafe für Vergewaltigung kann Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bis zu 15 Jahren umfassen, wobei in besonders schweren Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren möglich ist.

Warum ein Strafverteidiger Sexualstrafrecht

Besitz von Kinderpornographie

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Sexuelle Belästigung

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