Sie als Beschuldigter

Sie haben eine Beschuldigtenanhörung oder eine Vorladung erhalten? Sie wurden angehalten und mit dem Vorwurf einer Straftatkonfrontiert?


Dann sind Sie Beschuldiger und haben eine Vielzahl prozessualer Rechte.

Als Beschuldigter haben Sie viele Recht. Suchen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht!

Die wichtigsten sind das Recht zum Schweigen und die Konsultation eines Anwaltes – davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.


Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind, werden wir Sie gegen die Vorwürfe verteidigen. Wir sammeln die notwenigen Informationen und geben Ihnen eine realistische Einschätzung der Lage. Im Anschluss empfehlen wir Ihnen Wege, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen können bis das Verfahren erledigt ist. Hierbei haben wir nicht nur dieses Verfahren im Blick, sondern auch und insbesondere eventuelle Führerscheinmaßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde.

Haben Sie eine Frist versäumt oder neue Beweise? Dann lesen Sie unsere Beiträge über Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens.

Wir sind insbesondere spezialisiert auf dem Gebiet der Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt