Gewaltstraftaten

Erpressung

Erpressung ist ein Straftatbestand nach § 253 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Sie liegt vor, wenn jemand eine andere Person durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Zudem muss dieser oder einer dritten Person ein Vermögensnachteil entstehen. Das Ziel des Täters ist es, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Eine Erpressung ist in der Regel dann gegeben, wenn der Täter dem Opfer beispielsweise droht, ein Geheimnis zu verraten oder ihm Schaden zuzufügen, um so eine Zahlung oder eine andere Leistung zu erlangen. Die Drohung muss dabei so beschaffen sein, dass das Opfer ernsthaft in Angst versetzt wird und dadurch gegen seinen Willen handelt. Die Gewaltanwendung oder Drohung stellt somit das zentrale Merkmal der Erpressung dar und unterscheidet sie von anderen Delikten wie Diebstahl oder Betrug.

Die Strafe für Erpressung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Höhe der Strafe hängt dabei von der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer Erpressung durch Drohung, die lediglich eine leichte Beeinträchtigung darstellt, wird in der Regel eine geringere Strafe verhängt als bei schwereren Fällen, in denen etwa Gewalt angewendet wird.

Zusammenfassend stellt die Erpressung einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit und das Vermögen einer Person dar. Sie ist darauf ausgelegt, das Opfer zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, das seinem Willen widerspricht, und wird daher strafrechtlich verfolgt, um den Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen zu gewährleisten.

Räuberische Erpressung

Die räuberische Erpressung ist ein Straftatbestand nach § 255 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Sie stellt eine besonders schwere Form der Erpressung dar. Sie liegt vor, wenn der Täter eine Erpressung begeht und dabei Gewalt gegen eine Person anwendet. Ebenfalls dann, wenn diese durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Im Unterschied zur einfachen Erpressung wird bei der räuberischen Erpressung eine unmittelbare körperliche Gewalt oder eine ernsthafte Drohung eingesetzt. Diese muss das Opfer in Todesangst oder Angst vor schweren Verletzungen versetzt.

Der Tatbestand der räuberischen Erpressung kombiniert Merkmale der Erpressung (§ 253 StGB) und des Raubes (§ 249 StGB). Anders als beim Raub ist hier das Opfer jedoch dazu gebracht, selbst aktiv zu handeln, etwa indem es dem Täter Geld übergibt oder bestimmte Handlungen unterlässt. Die Tat erfordert dabei nicht nur einen Vermögensschaden für das Opfer, sondern auch eine erhebliche Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit.

Die räuberische Erpressung wird schwer bestraft: Die Strafe liegt bei einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünfzehn Jahren betragen. Dies etwa wenn der Täter mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug handelt oder das Opfer erheblich verletzt wird, . Diese hohe Strafandrohung spiegelt die erhebliche Gefährlichkeit der Tat wider.

Zusammenfassend ist die räuberische Erpressung ein schwerwiegendes Delikt, das sowohl die körperliche Unversehrtheit als auch das Vermögen des Opfers bedroht. Durch die Kombination von Gewalt und Zwang zielt die räuberische Erpressung darauf ab, dem Täter einen Vermögensvorteil zu verschaffen, während das Opfer erheblich in seinen Rechten verletzt wird.

Räuberischer Diebstahl

Ein Räuberischer Diebstahl ist ein Straftatbestand nach § 252 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Er liegt vor, wenn ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird. Dann aber Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, um das gestohlene Gut zu behalten. Diese Tat verbindet Elemente des Diebstahls (§ 242 StGB) mit denen des Raubes (§ 249 StGB), da der Täter die Gewalt erst nach der Wegnahme einsetzt, um den Besitz des Diebesguts zu sichern.

Der räuberische Diebstahl unterscheidet sich vom einfachen Diebstahl dadurch, dass der Täter bei Entdeckung nicht flüchtet, sondern sich gewaltsam zur Wehr setzt. Aber auch dann wenn er droht, um seinen Diebeserfolg zu sichern. Zum Beispiel begeht jemand räuberischen Diebstahl, wenn er nach einem Ladendiebstahl vom Ladendetektiv gestellt wird. Es daraufhin Gewalt anwendet oder mit einem Messer droht, um die Beute zu behalten und sich der Festnahme zu entziehen.

Die Strafandrohung für räuberischen Diebstahl beträgt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Das ist dann möglich, wenn der Täter eine Waffe benutzt oder das Opfer schwer verletzt. Diese hohe Strafe spiegelt die besondere Gefährlichkeit des Delikts wider. Denn der Täter bereit ist, zur Sicherung seiner Beute erhebliche Gewalt anzuwenden oder das Leben anderer zu gefährden.

Zusammenfassend handelt es sich bei räuberischem Diebstahl um ein Verbrechen, das Diebstahl und Raub vereint, indem der Täter nach dem Diebstahl Gewalt einsetzt oder droht, um den Diebstahl zu vollenden. Diese Tat stellt eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit und das Eigentum anderer dar und wird daher besonders hart bestraft.

Erpressung)

Räuberische Erpressung)

Räuberischer Diebstahl)

Nehmen Sie gerne Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger aus Osnabrück, auf.