Drogenfahrt

Drogenfahrt

Dass man nicht bekifft Autofahren soll, weiß wohl jeder. Aber wann ist man noch bekifft und wie sollte man sich bei einer Kontrolle verhalten, damit nicht am Ende der Führerschein endgültig weg ist?

„Ich merk‘ nichts mehr – ich kann fahren“, denkt man so leicht – aber bei einer Konzentration von 1,0 ng/ml THC im Blut ist man „bekifft“ und es wird mindestens ein Bußgeld und ein Fahrverbot fällig. Das ist schon ärgerlich – fast regelmäßig kommt danach aber das wirklich böse Erwachen: Post von der Führerscheinstelle. Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis – also der endgültige Verlust des Führerscheins – oder aber die Anordnung der Vorlage von Attesten oder Gutachten (MPU).

Vor dem Bußgeldbescheid kommt jedoch immer die Polizeikontrolle und das Anhörungsverfahren durch die Polizei oder die Bußgeldstelle – Fehler, die hier gemacht werden, sind später kaum noch korrigierbar und können den Führerschein gefährden.

„Allgemeine Verkehrskontrolle, Fahrzeugschein und Führerschein hätte ich gerne“ – so geht’s los. Dann die Frage nach dem Alkohol- und Drogenkonsum, die man natürlich nicht beantworten muss. Dann das freundliche Angebot eines Wisch- oder Urintests, der natürlich auch freiwillig ist. Zeigt der etwas an, geht’s zur Blutentnahme – zack, das war’s. Davor, dazwischen und danach kommen die Fragen nach dem Konsum.

Normalerweise entkommt man einer Blutentnahme nur dann, wenn der Wisch- oder Urintest negativ ist. Im Urin sind Drogen ohnehin länger nachweisbar als im Blut. Wird der Test verweigert oder ist „dreckig“, geht’s zum Arzt. Die Anordnung der Blutentnahme wird dann auf große Pupillen oder auffälliges Verhalten gestützt. Ob man bei der Kontrolle bereits kooperativ ist, hilft einem später wenig – auch ein Geständnis oder ein „Ich fühlte mich topfit“ nicht. Vielmehr sind die Angaben zum Konsum, zu denen man nicht verpflichtet ist, später die Grundlage für die Entscheidung, was für ein Typ „Kiffer“ man ist und ob der Führerschein sofort weg ist oder ob eine MPU oder geringere Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle ausreichend sind.

Daher ist es klug, in keine freiwilligen Maßnahmen einzuwilligen und keine Angaben zur Sache zu machen, auch wenn dies schwerfällt. Stattdessen sollte man einen auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt (Verkehrs- und/oder Strafrecht) möglichst sofort kontaktieren.

Nach erfolgter Akteneinsicht kennt man das Ergebnis der Blutentnahme und kann dann immer noch Angaben zum Konsum machen, sofern diese den Führerschein retten können – es ist nie zu spät, aber häufig zu früh, um Angaben zu machen!

Nehmen Sie gerne bei nach einer Drogenfahrt Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger aus Osnabrück auf