Fahrerflucht
Es ruckelt ein wenig beim Ausparken, man steigt aus – sieht beim besten Willen nichts und fährt weiter. Dann klingelt es später an der Tür und die Polizei steht vor der Tür – der Vorwurf lautet „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht – Fahrerflucht“. Das eigene Auto wird fotografiert und vermessen. Ein paar Tage später kommt die Beschuldigtenanhörung oder die Vorladung. Wenn es ganz schiefläuft, kommt auch noch ein Beschluss vom Amtsgericht, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wird – der Führerschein wird sichergestellt. Was ist zu tun bei dem Vorwurf der Fahrerflucht oder Unfallflucht?
Welche Probleme kann es geben?
Das Strafrechtliche ist das eine Problem – das Versicherungsrechtliche das andere Problem. Denn wenn der Vorwurf der Fahrerflucht-Unfallflucht im Raume steht, geht es auch immer um einen nicht ganz unbedeutenden Fremdschaden.
„Ich habe beim besten Willen nichts gemerkt“ reicht häufig nicht aus – wenn der Fahrzeughalter aufgesucht wird, dann ist das Kennzeichen bei der Fahrerflucht/Unfallflucht bekannt geworden und es gibt Zeugen. Diese hatten dann ja Veranlassung, die Polizei anzurufen und neigen dann (meist unbewusst) zu Übertreibungen: „Es knallte und knackte so laut, dass ich aus dem Fenster sehen musste“. Oder: „Die Autos wackelten heftig“. Die Erfahrung zeigt, dass dann folgender Satz immer nachkommt: „Das muss der gemerkt haben!“ Diese Frage danach, „ob der das gemerkt haben muss“, ist sogar Bestandteil der Zeugenfragebögen der Polizei. Die Antwort ist immer dieselbe. Das ist ja auch klar, denn wenn der Zeuge „das“ gemerkt hat, dann muss es der Fahrer erst recht gemerkt haben. Dieser „Schluss“ ist nicht zwingend und im Übrigen kommt es für die Strafbarkeit der Unfallflucht/Fahrerflucht nicht darauf an, ob der Fahrer „das merken musste“.
Was kann ich tun?
Parkplatzrempler…..
Nehmen Sie sofort nach dem Vorwurf der Unfallflucht oder Fahrerflucht Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang der Versicherung und den Strafverfolgungsbehörden. Diese Angelegenheiten selbst zu klären, ist zu risikoreich – geben Sie das „Problem“ einfach an uns ab!